Buchung Ferienwohnungen

Koch Vermietungen
Wintershörn 1
23746 Kellenhusen

Telefon: 04364 - 1512
Telefax: 04364 - 479837

eMail: info@koch-vermietungen.de

Wenn Sie sich entschieden haben oder einfach nur anfragen möchten,

dann benutzen Sie gerne das folgende Formular.

Füllen Sie die Felder, soweit Sie können und möchten, aus und

dücken Sie anschließend auf "Formular absenden".


Ihre Anfrage wird innerhalb kürzester Zeit bearbeitet und wir werden uns bei Ihnen melden.

 

Bitte tragen Sie den gewünschten Aufenthaltszeitraum so genau wie möglich ein.

 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie spezielle Preisvorstellungen haben,

damit wir ggf. Alternativen anbieten können, z. B. max 450,– € pro Woche

 

Im Normalfall bearbeiten wir eingehende Mails umgehend. Sollten Sie nach 5 Tagen keine Rückmeldung durch uns erhalten haben, bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontakten.

 

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Buchungsanfrage FeWo's

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Formulars unverschlüsselt sind

Denken Sie bitte auch an eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Diese können Sie schnell und unkompliziert direkt über uns beantragen.

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel nach Rechtsprechung der Gerichte, bei Ferienwohnungen 90% des vereinbarten Preises zu verlangen.
  5. a) der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
  7. Preisaushang: Alle Zimmer unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushangspflicht. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.